Was gilt es zu beachten beim Gastro-Startup? Die besten Tipps und Tricks für alle, die ein Restaurant oder eine Bar eröffnen möchten.

Der Traum von der eigenen Gastronomie! Die coole Bar in Berlin-Mitte, das schicke Restaurant in Hamburg-Eppendorf oder gutbürgerliche Küche in Garmisch-Patenkirchen – wer sich dazu entschließt, ein eigenes Gastronomiegewerbe zu gründen, muss sich nicht nur auf die Suche nach einer passenden Location, gutem Personal und Ideen für eine ansprechende Speisekarte machen, sondern sich auch mit formalen Thematiken beschäftigen. Worauf Sie dabei achten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Blog!

Das A und O einer Gründung: der Businessplan

Am Anfang einer Gründung sollte der Geschäfts- oder Businessplan stehen. Ein meist unbeliebtes, aber durchaus wichtiges Thema. Denn wer ihn nicht nur für potentielle Geldgeber, sondern in erster Linie für sich als Gründer schreibt, wird „gezwungen“, seine Ideen und Strategien einmal komplett zu durchdenken und zu strukturieren. Mögliche Fehlplanungen können so von Anfang an vermieden werden. Außerdem wird ein Aktionsplan entworfen, der die spätere Umsetzung erleichtert. In diesem Businessplan wird dann u. a. entschieden, um welche Unternehmensform es sich bei dem Startup handeln soll: Personal- oder Kapitalgesellschaft? Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beispielsweise kann bereits durch die gemeinsame Kooperation / Tätigkeit zweier Personen entstehen und – ohne dass dies die Partner wissen – zu weitreichenden steuerlichen Konsequenzen führen.

Um die beste Unternehmensform für das eigene Startup zu finden, sollte die Unterstützung durch eine Steuerkanzlei in Anspruch genommen werden.

Gründerzuschuss vs. Crowdfunding Plattform

Wer ein Unternehmen gründet, hat die dafür benötigen finanziellen Mittel meist nicht unter der Matratze liegen. Hilfreiche Unterstützung gibt es in verschiedenen Varianten:

Der Klassiker: der Gründerzuschuss

Für Gründungen jedweder Art kann über die zuständige Arbeitsagentur erfragt werden, ob für die ersten sechs Monate der Tätigkeit ein Gründerzuschuss gewährt wird. Voraussetzung: Arbeitslosmeldung und Arbeitslosengeldanspruch für eine bestimmte Zeit. Zudem können unter Umständen weitere Fördermaßnahmen wie z. B. günstige Förderdarlehen der KfW in Anspruch genommen werden. Dazu finden Sie weitere Informationen unter www.kfw.de.

Die Sammelkasse 2.0: das Crowdfunding

Im Vergleich dazu erfreut sich das sog. Crowdfunding seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit. Dabei wird das Kapital über eine Vielzahl von Geldgebern über ein Onlineportal zur Verfügung gestellt.

Besonders für Startups im Gastronomiebereich kann diese Variante empfehlenswert sein, da oftmals keine allzu großen Summen benötigt werden, die relativ leicht über das Crowdfunding gesammelt werden können. Für Gründer bietet sich hier die Möglichkeit, eine günstige Finanzierung zu erhalten, ohne ausschließlich von klassischen Anbietern wie Banken abhängig zu sein.

Aber Vorsicht! Crowdfunding Plattformen verlangen oftmals hohe Einmalgebühren. Außerdem können laufende Kosten für den Gründer entstehen. In jedem Fall ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand im Hinblick auf den Jahresabschluss bzw. die Steuererklärung, der berücksichtigt werden muss. Hier empfiehlt sich die Hilfe eines Steuerberaters.

Steuerfehler in der Gastronomie – bitte vermeiden!

Die ersten Hürden sind genommen, das Restaurant ist eröffnet! Doch auch im laufenden Betrieb lauern einige Steuerfallen, über die wir Sie informieren möchten:

1. Mitarbeiter müssen pünktlich angemeldet werden.

Im Gastronomiegewerbe besteht die Sofortanmeldepflicht – wer den Kumpel einspringen lässt, weil der Mitarbeiter sich kurzfristig krankgemeldet hat, riskiert eine Strafe von bis zu 25.000 EUR, wenn der Zoll einen unangemeldeten Mitarbeiter antrifft. Dies gilt sogar, wenn der Kumpel unentgeltlich aushilft.

Unser Tipp: die Sofortanmeldung kann unkompliziert im Internet durchgeführt werden: https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/

2. Ein Schwundbuch führen.

In einem Schwundbuch werden alle Lebensmittel aufgeführt, die nicht mehr verkauft werden können, weil sie z. B. verdorben sind. Bei einer Betriebsprüfung kann der Gastronom somit nachweisen, dass er bestimmte Speisen nicht verkauft hat. Ansonsten kann unterstellt werden, dass die eingekauften Waren nicht mit den verkauften Waren übereinstimmen. Dann werden die Betriebseinnahmen geschätzt und es sind Steuern nachzuzahlen.

3. Sacheinnahmen sind zu versteuern

Natürlich isst ein Gastronom auch mal in seinem Restaurant. Diese Sacheinnahme ist jedoch zu versteuern. Dazu hat das Finanzministerium Sachbezugswerte festgelegt. Für 2018 liegt dieser bei 3.300 EUR pro Jahr, wenn in dem Betrieb warme und kalte Speisen angeboten werden.

4. Unterschiedliche Umsatzsteuer für Speisen im Haus / To Go

Speisen und Getränke, die in der gastronomischen Einrichtung verzehrt werden, werden mit 19% versteuert. Nimmt der Gast aber Speisen und Getränke mit oder besteht ein Lieferservice, kommen beide Steuersätze zur Anwendung: Lieferungen von Lebensmitteln sind steuerbegünstigt und werden nur mit 7% besteuert. Einzelnen Lebensmittel werden allerdings mit 19% besteuert, und das gilt auch bei Außerhauslieferungen.

5. Steuerforderungen frühzeitig einplanen

Wer am Ende seines ersten Geschäftsjahres seine Steuererklärung abgibt, kann böse überrascht werden. Denn oft vergehen viele Monate zwischen dem Beginn der Unternehmung, der ersten Erstellung der Steuererklärung und schlussendlich dem Erhalt des ersten Steuerbescheids. So kann es vorkommen, dass eine nicht unerhebliche Summe für das erste Geschäftsjahr nachgezahlt werden muss und das Finanzamt zudem auch noch saftige Vorauszahlungen für die kommenden Monate verlangt! Nicht selten führt dies bereits wieder zum Ende der Selbstständigkeit eines Gastronoms.

Unser Tipp: Planen Sie Rücklagen für das Finanzamt von Anfang an in Ihrem Business Plan ein!

Sie haben steuerliche Fragen Bezug auf die Gründung eines Unternehmens im Gastronomiebereich? Wir betreuen bereits ein Dutzend Gastronomiebetriebe und können sicher auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen – kontaktieren Sie uns!


Vorsorge für Unternehmer – wichtig und oft unterschätzt!

Wer ein Unternehmen gründet oder bereits führt, trägt eine große Verantwortung. Nicht nur dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern gegenüber, sondern auch für sich selbst. Denn die Arbeitskraft des Gründers oder Unternehmers ist sein größtes Kapital. Daher ist es wichtig, sich gegen existenzbedrohende Risiken abzusichern, die so weitreichende finanzielle Folgen haben können, dass man sie selbst nicht decken kann. Zum Glück gibt es verschiedene Versicherungsmodelle, die Leistungen bieten, wenn der Unternehmer z. B. durch Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten kann.

Der Allrounder: die Berufsunfähigkeitsversicherung

Was für den angestellten Arbeitnehmer heutzutage zu den üblichen Absicherungen im Falle des Verlusts der Arbeitskraft zählt, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Diese Versicherung zahlt dem Versicherten eine vorab fest vereinbarte, monatliche Rente, sofern ihm von einem Arzt bescheinigt wurde, dass er zukünftig für mindestens sechs Monate zu mindestens 50% als unfähig eingestuft wird, seiner aktuellen Arbeit nachzugehen. Der Grund ist dafür unerheblich. Wer diese Versicherung in jungen Jahren abschließt, profitiert von niedrigen Beiträgen und seinem wahrscheinlich noch gutem Gesundheitszustand, der bei Abschluss der Versicherung überprüft wird.

Für Selbstständige kann es jedoch mitunter schwerer sein, eine solche Versicherung zu einem bezahlbaren Beitragssatz abzuschließen, da sie als Unternehmer zu einer höheren Risikogruppe zählen. Wer in einem handwerklichen Beruf arbeitet, schwerwiegende Vorerkrankungen hat oder ein risikoreiches Hobby ausübt, kann ebenfalls Probleme haben, von einer Versicherung aufgenommen zu werden.

Alternativen mit Abstrichen

Was also tun, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden wird, die den Unternehmer zu einer bezahlbaren Prämie aufnimmt?

In diesem Fall gibt es Alternativen in Form der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie dem Schutz vor schwerer Krankheit (Dread-Disease). Beide Varianten leisten nicht so umfassend wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, doch eine Teilabsicherung ist immer noch empfehlenswerter als keinerlei Schutz davor, seine Berufstätigkeit vorzeitig beenden zu müssen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt bereits ein, wenn eine Erwerbsminderung eintritt, denn der Unternehmer muss nicht vollständig erwerbsunfähig sein, um Leistungen zu erhalten. Wer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Der Nachteil dieser Versicherung liegt allerdings darin, dass der Versicherte auch eine Arbeit aus einem völlig anderen Berufsfeld aufnehmen müsste, sofern diese für ihn geeignet ist („abstrakte Verweisung“). Nur wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keiner Tätigkeit länger als drei Stunden am Tag nachgehen kann, erhält Leistungen in Form einer Erwerbsminderungsrente vom Staat. Diese fällt jedoch in den meisten Fällen eher gering aus, so dass die durchschnittlich ausgezahlte Rente oftmals nur die Grundkosten deckt. Dafür ist diese Versicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung rund 40% günstiger für den Versicherungsnehmer.

Für Gründer und Selbstständige ist es allerdings wichtig zu wissen, dass eine Erwerbsminderungsrente des Staats nur dann bezahlt wird, wenn man mindestens in drei der letzten fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Häufig ist bei jungen Unternehmern diese Voraussetzung, dass man bereits die entsprechende Häufigkeit an Beträgen geleistet hat, nicht erfüllt.

Alternativ kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch mit privaten Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden – aber auch die Bedingungen der privaten Versicherungen sehen oftmals den Verweis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor, bevor eine Rente gewährt wird.

Wer eine Versicherung zum Schutz vor schwerer Krankheit abschließt, erhält von der Versicherung in der Regel eine einmalige Zahlung, wenn eine der vorab definierten Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Parkinson sowie Herz- und Gefäßerkrankungen diagnostiziert wird. Mit dieser Zahlung soll der finanzielle Schaden, der durch kostenintensive Behandlungen und z. B. notwendige Umbaumaßnahmen im Haus, gedeckt oder gemindert werden. Fortlaufende, fixe Kosten wie z. B. Miete oder Kreditraten, die auch trotz einem langfristigen Verdienstausfalls anfallen, können damit nicht gedeckt werden. Erkrankt der Versicherte zudem an einer Krankheit, die nicht als Leistungsfall aufgeführt ist, erhält er keinerlei Leistungen.

Wie sinnvoll ist also eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und welche Alternativen sollten in Betracht gezogen werden?

Wie bereits angesprochen handelt es sich um eine Risikoversicherung, die grundsätzlich sehr sinnvoll ist und vor allem das gute Gefühl verleiht, für einen nie abschätzbaren Ernstfall finanziell gut aufgestellt zu sein. Zu beachten ist allerdings:

  • Je früher, desto günstiger: wer jung einsteigt, profitiert von attraktiven Prämien und einer Gesundheitsprüfung ohne schwere Vorerkrankungen
  • Online können die unterschiedlichen Tarife gut verglichen werden – auch hier ist Sparpotenzial vorhanden
  • Vorsicht vor Sonderklauseln: es sollte – ggf. mit fachkundiger Unterstützung – genau auf das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag geachtet werden, damit es nicht zu einer ungewünschten Umgestaltung der selbstständigen Tätigkeit kommen muss.
  • Alternativ sollten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und der Schutz vor schweren Krankheiten geprüft werden, insbesondere wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer erscheint. Unbedingt zu berücksichtigen ist aber der mögliche Verweis auf eine Beschäftigung in völlig anderen Berufsfeldern bzw. Leistung nur bei festgelegten, schweren Krankheitsbildern

Übrigens: wer neben den persönlichen Versicherungsmöglichkeiten eines Unternehmers auch die betrieblichen Absicherungen nicht außer Acht lassen möchte, findet in der Publikation „GründerZeiten 05“ des Bundesministeriums für Energie und Wirtschaft weiterführende Informationen.

Sie möchten wissen, welche Versicherung für Sie die richtige ist? Sie suchen die Versicherung, die Ihnen kostengünstig den besten Schutz vor den finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit bietet?

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!


Steuerklassenwechsel

Wie Ihnen der Steuerklassenwechsel mehrere
Tausend €uro jährlich bringt!

Ein Wechsel der Steuerklasse kann jährlich mehrere tausend €uro bringen, das wollen wir in diesem Beitrag ausführlich erklären.
Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll ist, einen Wechsel der Lohnsteuerklasse zumindest in Erwägung zu ziehen. Eine Änderung der Steuerklasse kann unter
bestimmten Voraussetzungen erfolgen und lohnt sich vor allem dann, wenn ein Wandel der Lebensumstände absehbar ist.
Können auch Sie ihre Lohnsteuerklasse ändern und von Einsparungen profitieren?

 

Wann ist ein Steuerklassenwechsel für sie möglich oder sinnvoll?

Grundsätzlich können sie ihre Steuerklasse wählen und aktiv wechseln, wenn sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
sind. Für Ledige gibt es hier nur bedingt Spielraum. Wer verheiratet oder „verpartnert“ ist, kann bis zum 30. November eines Kalenderjahres einen Lohnsteuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragen. Die neue Kombination ist dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr wirksam. Besonders sinnvoll ist dies für Paare, bei denen sich das Gehalt im Laufe des Jahres oder in der Zukunft verändern wird. Beispielsweise wenn ein Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung ansteht und sich das finanzielle Verhältnis zwischen den Ehepartnern ändert. Auch bei der Planung von Nachwuchs oder wenn eine Arbeitslosigkeit bevorstehen könnte, sollte über diesen Schritt nachgedacht werden.

Auf einen Blick -> Wer kann Wechseln?

  • Ehepaare
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Alleinerziehende
  • Paare die eine Schwangerschaft planen
  • Paare die sich zu einer Scheidung entschlossen haben
  • Paare bei denen eine Arbeitslosigkeit erwartet werden könnte

Erfüllen sie eine der oben genannten Voraussetzungen, dann ist auch bei ihnen ein Steuerklassenwechsel möglich. Lassen sie sich jetzt von uns beraten. Wir helfen ihnen gerne.

Welche Vorteile bringt der Steuerklassenwechsel?

Die Änderung ihrer Steuerklasse birgt vor allem den Vorteil, dass sie und ihr Partner ein höheres Nettogehalt erhalten.
Je nach Lebenslage und Voraussetzungen, sowie der jeweiligen Auswahl ihrer Steuerkombination birgt der Wechsel verschieden Vorteil. Diese variieren jedoch im Einzelnen und sind abhängig von ihrem Gesamt-Einkommen.

Die größten Vorteile für sie im Überblick:

  • Höheres Nettoeinkommen
  • Weniger Steuern bei weniger Verdienst oder
  • Weniger Steuern bei sehr hohem Verdienst
  • Maximal steuerl. Vorteile geltend machen
  • Höheres Elterngeld bei rechtzeitigem Wechsel
  • Höheres Arbeitslosengeld bei rechtzeitigem Wechsel
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Steuerfreibeträge
  • Höherer Leistungsbezug nach Schwangerschaft

Lassen sie ich gerne, vor ihrem Steuerklassenwechsel, von uns beraten. Wir betrachten ihre Gesamtsituation und entscheiden mit ihnen zusammen, welche Vorteile sie geltend machen können. Lassen sie sich ihr eigenes Geld nicht entgehen. Kontaktieren sie uns jetzt.

Welche Steuerklassenkombinationen gibt es? Und wann bringen sie einen Vorteil?

I Ein Partner verdient deutlich mehr
Steuerkombination: Steuerklasse III (3) und Steuerklasse V (5).
Steuerlich meist am besten.

II Beide Partner verdienen circa gleich
Steuerkombination: Steuerklasse IV (4) und IV (4) behalten.
Bei einer Heirat wird diese Kombination automatisch vom Finanzamt vergeben.

III Beide Partner verdienen circa gleich
Steuerkombination: Steuerklasse IV (4) und Steuerklasse IV (4) mit Faktor.
Das Faktorverfahren stellt seit 2009 eine Ergänzung zum Ehegattensplitting mit den
bekannten Steuerklassen-Kombinationen dar.

Tipps & Tricks

Tipps für Eltern & Verheiratete Paare mit Kind

Wer von ihnen als Partner in die Elternzeit geht, das können sie frei entscheiden. Das Elterngeld wird maximal für 14 Monate gezahlt. Je nach vorherigem verdienst erhalten sie zwischen 300€ und 1800€ monatlich, abhängig von ihrem Verdienst der letzten 12 Monate.
Die einfache Faustregel hier: Wer viel verdient, der erhält auch mehr Elterngeld. Drehen sie das klassische Ehegattensplitting-Modell vor der Geburt, ihres Kindes um. Der Partner mit geringerem Gehalt wählt dann die Lohnsteuerklasse III (3). So erhöht er sein Nettoeinkommen und dadurch das später ausgezahlte Elterngeld.

Tipps für werdende Eltern

Der Gesetzgeber hat den Steuerklassenwechsel, vor der Geburt des Kindes erschwert.  Stellen Sie ihren Antrag spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaub um alle Steuervorteile in Bezug auf Ihr Elterngeld ausschöpfen zu können.

Tipps wenn bei Arbeitslosigkeit

Das Arbeitslosengeld wird basierend auf dem letzten Nettoeinkommen berechnet. Wechselt man rechtzeitig in eine Steuerklasse mit weniger
Abzügen, kann man somit das Nettoeinkommen und folglich auch das Arbeitslosengeld etwas erhöhen.

Was gibt es noch zu beachten? Was passiert, wenn ich die falsche Steuerklasse auswähle?

Der Wechsel Ihrer Steuerklasse bringt viele Vorteile mit sich. In erster Linie erhöht er Ihre monatlichen Einnahmen, also Ihr Nettogehalt steigt. Sie sollten sich diesbezüglich jedoch genau informieren und am besten einen Berater kontaktieren. Ein Wechsel empfiehlt sich von Fall zu Fall variabel.

Nachteilhaft kann es werden, wenn Sie die falschen Steuerklassen auswählen und die „Schere“ zwischen den Gehältern der Lebenspartner zu groß ist. In diesem Fall kann es vorkommen, dass Sie am Ende mehr Steuern bezahlen müssen, als evtl. nötig ist. Bei der Wahl der Steuerkombination IV (4) und IV (4) mit Faktor  erpflichten sie sich dazu, am Ende des Jahres eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist eigentlich kein Nachteil, sollte an dieser Stelle jedoch erwähnt werden.

Sind sie sich unsicher ob die gewählte oder anvisierte Steuerklasse, für sie, die richtige Lösung ist, dann kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. In unserer Steuerkanzlei gehört es zu unserem täglichen Tagesgeschäft, in Sachen Steuerklassen, die für Sie günstigste Lösung zu finden und Ihren Nettoverdienst bestmöglich für beide Partner anzuheben. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sich die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Damit Ihnen der Steuerklassenwechsel auch wirklich mehrere tausend Euro jährlich bringt! Das kann dann gut investiert werden, z.B. in einen zusätzlichen Urlaub. Kontaktieren sie uns jetzt.


Steuererklärung Kanzlei Böttcher

Steuertipps für ihre Steuererklärung 2017/18

Steuererklärung 2017/18 – Überblick verschaffen
Was kommt da auf Sie zu?

 

Jedes Jahr wieder steht die Steuererklärung beim Finanzamt an. Und diese bringt in 2017 und 2018 neue Gesetzesänderungen mit sich. Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten der Welt. Was kommt in diesem Jahr auf sie zu? Wir verschaffen ihnen einen Überblick über die Neuerungen zur Steuererklärung 2017/18. Welche neuen Abgabefristen und Gesetzesänderung treten in
Kraft und wie sparen sie, durch die Beratung bei ihrem Steuerberater, noch mehr Geld?

 

Neuerungen & Änderungen 2017/18
Welche Abgabefristen und Gesetzesänderungen müssen Sie beachten?

 

  • Keine Belege mehr
    Die Finanzämter weisen ausdrücklich darauf hin, dass grundsätzlich keine Belege mehr eingereicht, sondern diese nur noch für Anfragen aufbewahrt werden müssen.
  • Nachträgliche Änderungen von Fehlern
    Seit dem 01. Januar 2017 ist eine neue Steuervorschrift (§173a AO) in Kraft getreten. Sollten dem Arbeitnehmer nachträglich Schreib- oder Rechenfehler und damit falsche Angaben auffallen, müssen diese nachträglich vom Finanzamt geändert werden.
  • Verlängerung der Abgabefrist
    Durch die Gesetze zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung um 2 Monate verlängert. Dies Bedeutet der Abgabetermin verschiebt sich vom 31. Mai auf den 31. Juli des Kalenderjahres. Die längeren Abgabefristen sind erstmals für Besteuerungszeiträume nach dem 31. Dezember 2017 anzuwenden.
  • Elektronische Übermittlung ihres Steuerbescheides
    Wer noch vor einem Jahr seine Steuererklärung, zum Beispiel über das Elster Formular getätigt hat, der wurde vom Finanzamt darüber per Email informiert und erhielt seinen Steuerbescheid schriftlich per Post. Seit dem 01. Januar 2017 darf die Steuerverwaltung nun ihren Steuerbescheid auch elektronisch übermitteln (§122a AO), sofern sie zustimmen. Diesen erhalten sie meist drei Tage nach der elektronischen Ankündigung per Email.

 

Tipps & Tricks für ihre Steuererklärung 2018!

 

Ab dem Steuerjahr 2018 gilt eine neue Frist für alle Steuererklärungen. Diese müssen dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.
Tipp: Wenn Sie einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragen, hat dieser künftig bis zum 28/29. Februar des übernächsten Jahres Zeit.

Künftig müssen mit der Steuererklärung keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann die Unterlagen aber bei Bedarf anfordern. Damit wird aus einer Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht.
Tipp:  Es steht ihnen natürlich frei, ihre Belege künftig trotzdem an das Finanzamt zu übermitteln. Empfehlenswert ist es jedoch, Belege für ungewöhnliche oder hohe Kosten direkt mit einzureichen. Somit beschleunigen sie meist das Verfahren und ggf. ihre Steuererstattung.

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung persönlich vor Ort abzugeben.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sind zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Einfache Steuererklärungen werden manchmal sogar sofort bearbeitet.
Tipp: Die Vorteile der elektronischen Übermittlung liegen dagegen auf der Hand: Neben der zeit- und ortsunabhängigen Abgabe, nehmen sowohl ELSTER als auch Steuersoftwareprogramme einen Plausibilitätscheck vor, der Sie auf unstimmige oder fehlenden Angaben hinweist. Sie können auch eine vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) abrufen, die bereits die Daten enthält, deren Übermittlung ans Finanzamt Sie zugestimmt haben . Hinweis: ELSTER ermöglicht die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung 2017, bietet aber keine Hilfestellung. Wir beraten und unterstützen sie gern bei der Erstellung ihrer Steuererklärung. Kontaktieren Sie uns.

 

Profitieren Sie doppelt von den Neuerungen in 2018 durch den Einsatz eines Steuerberaters!

Die Möglichkeit seine Steuererklärung jetzt bereits online erstellen zu können, erleichtert den ersten Schritt zur Abgabe. Dennoch müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Das bedeutet, dass amtlich vorgeschriebene Formulare genutzt werden müssen. Wer nicht unbedingt ein Profi im Steuerwesen ist, der wird schnell feststellen, dass das Ausfüllen der Formulare Nerven kostet und recht kompliziert ist. Auch durch die neuen Gesetzesänderungen, kommt man schnell an den Punkt, wo man sich nicht mehr ganz sicher ist, was nun eigentlich gilt und , oder ab wann die Gesetze in Kraft treten. Profitieren auch sie von unserer jahrelangen Erfahrung und unserem Fachwissen. Wir beraten & informieren Sie gern.

Vorteile auf einen Blick:

  • Vorkenntnisse
    Sie benötigen keine Vorkenntnisse, denn ihr Steuerberater erklärt ihnen Alles und reicht ihre Steuererklärung für sie beim Finanzamt ein. Durch die Erstellung ihrer Steuererklärung über ihren Steuerberater, verschieben sich die Abgabefristen um ein halbes Jahr nach hinten. Somit haben auch Sie noch die Möglichkeit, ihre Steuererklärung auch Rückwirkend noch einzureichen.
  • Expertise
    Sie profitieren von der Expertise ihres Steuerberaters. Dieser stellt sicher, dass sie keine wichtigen Angaben vergessen oder übersehen. Grade mit den Neuerungen bzw. Gesetzesänderungen verliert man doch schnell mal den Überblick. Für ihren Steuerberater ist dies das Tagesgeschäft. Somit ist dieser mit allen Neuerungen und Gesetzen vertraut und berät sie kompetent.
  • Geldersparnis
    Durch den Wegfall der Belegvorlage, ist ihr Steuerberater noch schneller bei der Erstellung ihrer Steuererklärung. Hier profitieren Sie gleich zweimal. Die Gesetzesänderung bzgl. der Belege spart ihnen Zeit & Geld. Zudem kennt ihr Steuerberater alle Absatzmöglichkeiten, wodurch sie noch mehr einsparen können.

 

Fazit

Durch die Neuerungen der Steuergesetzgebung 2017 ergeben sich viele Vorteile für den Steuerzahler. Es lohnt sich eigentlich immer eine Steuerklärung beim Finanzamt einzureichen. Ein Lichtblick im Steuerwald sind die Neuerungen, die es ermöglichen, die Steuerklärung nun online selbstständig zu erstellen und zu übermitteln. Dennoch ist und bleibt das Gebiet der Steuern und die damit verbundenen Gesetze und Fristen ein Fachgebiet für sich. Ihr Steuerberater ist der Experte auf diesem Gebiet. Durch die Abwicklung ihrer Steuererklärung über ihren Steuerberater, können sie sich, auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und erhalten ihre Steuererklärung in kürzester Zeit.

Profitieren auch sie von unserer Expertise. Kontaktieren sie uns jetzt.

 


Kanzlei Böttcher - Ihr Steuerberater

Kanzlei Böttcher – Steuerberater

digitale Buchhaltungsprogramme

Digitale Software-Lösungen für die Buchhaltung 4.0

Bleiben Sie organisiert – Alle Rechnungen digital auf einen Blick

Die Digitalisierung ist in allen Bereichen der Wirtschaft zu spüren. Für die Buchhaltung 4.0 ergeben sich hieraus eine Vielzahl an Chancen für das eigene Unternehmen. So lassen sich sämtliche Teilbereiche der Buchhaltung mit einer passenden Software-Lösung optimieren. Belege werden digitalisiert bzw. elektronisch weiterverarbeitet, Rechnungen können schneller gebucht und der Transfer zum Steuerberater kann automatisiert werden. Wir beraten und informieren Sie über die gängigsten Software-Lösungen für ihre Buchhaltung. Gerne helfen wir ihnen dabei die passende Lösung für ihr Unternehmen zu finden. Kontaktieren Sie uns.

 

Digitale Software-Lösungen für die Buchhaltung 4.0

Der Markt der Buchhaltungssoftware ist sehr umfangreich. Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Programmen mit vielen verschiedenen Funktionen und Leistungen. Wir verschaffen ihnen gerne einen konkreten Überblick im Vorfeld und beraten sie hinsichtlich der für sie in Frage kommenden Produkte. Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch.

Die bekanntesten digitalen Buchhaltungsprogramme für Unternehmen im Überblick:

Grundlage der digitalen Schnittstelle zwischen dem Finanzamt und dem Steuerberater bietet das Program DATEV. Dieses wird von jedem Steuerberater, für den Transfer der Daten zum Finanzamt verwendet.

Buchhaltungsprogramme für Unternehmer:

  • DATEV Online
  • Lexware
  • lexoffice
  • FastBill
  • CANDIS
  • Debitoor

 

Programm Empfehlung:

Durch langjährige Praxiserfahrung mit dem Programm Lexware, möchten wir ihnen dieses hier einmal exemplarisch vorstellen.
Auch von unseren Kunden, die dieses Programm bereits nutzen, erhielten wir ein sehr positives Feedback zur Implementierung und auch in der späteren Anwendungsphase.
Lexware ist eine Buchhaltungssoftware, die sich besonders für Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen als auch GmbH’s eignet. Die Software beinhaltet alle gängigen Basis-Funktionen für die Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung. Einfache Bedieneroberflächen ermöglichen einen leichten Einstieg und schnelles erlernen der Funktionen. Ebenfalls unterstützt diese Software beim Jahresabschluss mit EÜR, GuV oder Bilanzierung.
Auch eine Cloud-Lösung für Einsteiger, Existenzgründer und StartUps sowie Einzelunternehmer und Freiberufler, werden mit Lexware bereit gestellt.

Durch die Arbeit mit einer Buchhaltung-Software, wie hier z.B. Lexware und die Unterstützung durch unserer Kanzlei, wappnen sie sich besten für die Zukunft.

 

Warum eine Software für ihre Buchhaltung einsetzen?

Ein digitales Buchhaltungsprogramm bietet ihnen eine optimale Alternative für eine einfache, schnelle und fehlerlose Buchhaltung in ihrem Betrieb.

Sie verschafft ihnen folgende Vorteile:

  • Mehr Zeit für Ihre Kernkompetenzen im Unternehmen
  • Ihre Geschäftszahlen immer im Blick
  • Zeitersparnis, da sie alle Buchungen und Belege schnell und einfach erfassen können
  • Kostenersparnis bei ihrem Steuerberater
  • Papierlose Buchhaltung
  • Leicht bedienbare Benutzeroberflächen
  • Automatische Verwaltung von Konten und Rechnungen und damit auch automatisierte Buchungen
  • Integrierte Steuerberater-Schnitstelle und Online Banking

 

Prozessberatung und Integration der Programme im Unternehmen

Wir, die Kanzlei Böttcher, helfen und beraten sie bei der Auswahl und Integration des richtigen und zu ihrem Unternehmen passenden Buchhaltungsprogramm. Erzielen sie mehr Effizienz durch digitale Prozesse für ihre Finanzbuchhaltung, die Lohnabrechnung, Jahresabschlüsse und für die zugehörigen Steuererklärungen. Ein denkbar einfaches Konzept, welches wir jederzeit punktgenau für ihre Buchhaltung abstimmen können.

 

Fazit – Das Leben ist zu kurz für Papierkram

Die Umstellung der Buchhaltung auf eine digitale Software-Lösung nimmt ihnen in der Zukunft die Arbeit ab. Eine Zusammenarbeit mit einer digitalen Schnittstelle zwischen Kunden, ihrem Team und ihrem Steuerberater spart ihnen viel Zeit und Kosten. Durch ein digitales Buchhaltungsprogramm sparen Sie nicht nur Zeit in diesem Bereich, Sie können sich somit auch ihren Kernkompetenzen wieder mehr widmen. Ebenfalls wird der manuelle Aufwand, den der Mitarbeiter hatte, durch einfache online Anwendungen ersetzt. Somit können Sie ihren Mitarbeiter in anderen Bereichen wieder effizienter einsetzen.

Buchhaltung 4.0

Die Digitalisierung erreicht die Buchhaltung – aus 2.0 wird 4.0
Staub auf der Buchhaltung

Bislang blicken nur die wenigsten euphorisch auf und berichten motiviert von Erfolgen und einem Mehrwert ihrer buchhalterischen Tätigkeiten. So bringen beispielsweise Gründer und Selbstständige ihr Vorurteil gegenüber der angestaubten Buchführung mit in ihren Arbeitsalltag, StartUps und kreative FreiberuflerInnen wollen sich meist gar nicht erst mit Fragen rund um den alten Berg der Zahlen und Rechnungen beschäftigen und erfolgreiche Unternehmen setzen weiterhin auf ein bestehendes System mit einer Menge Papier und dicken Ordnern. Doch das muss nicht sein, denn die Buchhaltung kann so viel mehr!

 

Welche Möglichkeiten bietet eine optimierte Buchhaltung?

Wer sich genauer mit dem Thema auseinandergesetzt hat, kommt schnell zu der Erkenntnis: Gute Buchhaltung ist teuer und kostet wertvolle Zeit. Genau an dieser Stelle setzt die digitalisierte Buchhaltung 4.0 an. Die fortschreitende Integration von computerbasierter Software in Unternehmen von ehemals 2.0 auf mittlerweile 4.0 beeinflusst sämtliche Teilbereiche der Buchhaltung. Mit der passenden Software und dem angemessenen Mut zur Veränderung bietet sich somit eine Vielzahl von Chancen für das eigene Unternehmen. Dabei spielt es keine Rolle wie groß derBetrieb ist oder in welchem Bereich der Konzern arbeitet.

1. Zeitersparnis durch Automatisierung

Ab jetzt werden Belege automatisch verbucht und sortiert, Ausgangsrechnungen direkt in das neue Buchhaltungssystem eingepflegt und Rechnungen durch die Verknüpfung mit dem eigenen Bankkonto automatisch beglichen. Das spart nicht nur eine Menge Zeit, sondern sorgt aufgrund der Sortierung auch für mehr Übersicht.

2. Fundierte Entscheidungen treffen

Jedes Unternehmen muss sich im Alltag immer wieder mit entscheidenden Fragen auseinandersetzen.

Antworten gibt es meist schnell, nur werden sie häufig aus dem Bauch heraus getroffen. Mit einem digitalisierten Buchhaltungssystem 4.0 sind fundierte und sachgerechte Aussagen zu alltäglichen Problemen und Fragen in der Firma der Standard. Das bringt Seriösität und Nachhaltigkeit für weitere Entwicklungsschritte.

3. Schnittstellen erleichtern Kommunikation

Für den Austausch mit einem passenden Steuerberater wird kein Pendelordner mehr benötigt.  Die Software überträgt die steuerrelevanten Daten automatisch an die jeweilige Kanzlei. Dabei kann jederzeit genau festgelegt werden, welche Daten der Steuerberater bekommen soll. Das Ergebnis sind schlanke Prozesse, die Geld sparen und auch logistisch weiterhelfen. So wird zum Beispiel eine USt.-Voranmeldung automatisch direkt an das Finanzamt geschickt, Belege rechtssicher abgelegt und Dokumente nach festgelegten Kriterien automatisiert an die Software weitergeleitet.

4. Weniger Fehler im System

Die händische Eingabe von Zahlenmassen in verschiedene Formulare birgt Risiken. Leicht kann es zu flüchtigen Tippfehlern kommen, die dann mühsam herausgefiltert werden müssen. Durch die automatische Verteilung der Kennziffern in der digitalen Buchhaltung gehören solche Zeitfresser der Vergangenheit an.

 

Wo ist der Haken?

Die größte Schwierigkeit besteht im Erklimmen der ersten Hürde. Für ein funktionierendes Buchhaltungssystem 4.0 müssen sämtliche, für eine Automatisierung entscheidenden Parameter einmalig hinterlegt werden. Das bedeutet im ersten Schritt mehr Aufwand und erfordert ein gewisses Einarbeiten in die Software, lohnt sich dann aber für die kommenden Jahre. Zumal die jeweiligen Buchhaltungssysteme in der Regel besonders benutzerfreundlich gestaltet sind und selbst digital unerfahrenen Menschen einen leichten Einstieg ermöglichen.

 

Fazit: Mut zur Veränderung!

Laut einer Studie der Oxford University werden in Zukunft 98% der Buchhaltungsprozesse digital ablaufen. Das kann man glauben oder auch nicht – wichtig ist an dieser Stelle die unübersehbare Tendenz: Die Buchhaltung wird digital automatisiert. Besonders wenn man sich bislang auf sein bestehendes System verlassen kann, mag eine Veränderung schwerfallen und gerade der Umgang mit sensiblen Daten schafft hier zusätzliche Fragen. Aber jetzt heißt es: Buchhaltung entstauben und dem eigenen Unternehmen einen klaren Vorteil verschaffen. Wir beraten Sie gerne! Ihre Steuerkanzlei Böttcher in Hamburg.


Die Finanzierung von Startups durch staatliche Förderung oder den Gründerzuschuss

In unserem letztem Blogbeitrag vom 15.November 2016 “Die Top 4 Möglichkeiten der Finanzierung für Startups” haben wir bereits einen Überblick über die Möglichkeiten der Kapitalgewinnung bzw. Finanzierung für den Unternehmensstart gegeben. Um tiefer in diese Materie einzusteigen, informieren wir in diesem Beitrag über die Unterschiede der staatlichen Fördermittel /-programme und dem Gründerzuschuss. Warum gibt es staatliche Förderungen? Welche Voraussetzungen werden benötigt? Wie erhält man den Zuschlag zur Förderung? Gerne beraten wir Sie auch persönlich und individuell auf Ihr Unternehemen abgestimmt. Kontaktieren Sie uns gerne hier.

Gründerzuschuss vs. staatliche Förderung Was ist Was ?

Der Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit soll zu einer möglichst nachhaltigen beruflichen Integration führen. Der Gründungszuschuß kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Gründer ist bereits arbeitslos gemeldet und hat einen bestehenden Anspruch auf mindestens noch 150 Tage Arbeitslosengeld.
  • Der Gründer hat das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Es kann ein überzeugender Businessplan vorgelegt werden, der tragfähig ist und die Kompetenzen des Gründers nachweist.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Eine erneute Förderung ist nicht möglich.

Fördermittel/ -programme

Die bekanntesten und wichtigsten Förderprogramme/-gelder sind: 1. Exist Ein Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das EXIST-Gründerstipendium ist zugänglich für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Mehr dazu auf der Seite des BMWi. 2. Gründerdarlehen Wenn kein Anspruch auf einen Gründerzuschuss besteht, unterstützt die KfW Bank mit einem Gründerdarlehen. Hierbei ist zu beachten, dass die Antragsstellung vor der Gründung des Startups liegen muss. Folgende Unterlagen müssen im Vorfeld bereitgestellt werden:

  • Präsentation des Existenz-Gründungsvorhaben / Geschäftsidee
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bsplw. Steuerberater oder Anwalt, zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
  • Nachweise der Kompetenzen
  • Gewerbeanmeldung Ggf. sind weitere Inhalte erforderlich. Wir empfehlen dazu die Beratung durch einen fachkundigen Steuerberater oder aber die Förderdatenbank.

3. Förderprogramme der EU Die Förderprogramme der EU dienen vor allem den Startups, die einen erschwerten Zugang zum Kapitalmarkt haben. Das EU-Förderprogramm wurde als Mikrofinanzierung aufgesetzt. Wer Fördermittel der Europäischen Union beantragen möchte, sollte sich am besten kompetente Unterstützung durch Fachberater holen. 4. Weitere Förderarten:

Einen umfassenden Überblick über von Förderarten und Fördergeldern finden Sie hier.

Der richtige Zeitpunkt für Fördermittel?

Jedes Förderprogramm besitzt seine eigene Regularien und Vorgaben. Daher empfehlen wir vorab über die entsprechenden Fristen und Abgabetermine zu informieren. Bei einigen Förderprogrammen ist der zeitliche Faktor sehr entscheidend und nur im Voraus möglich, während es bei andern Förderprogrammen auch noch nach 2 Jahren der Unternehmensgründung möglich sein kann. Generell gibt es keinen guten oder schlechten Monat fürs Fördergeld-Timing.

 Fazit – Gründungszuschuss vs. Staatliche Fördermittel

Wer vor der Gründung des Startups arbeitslos war, kann sich um einen Startzuschuss für den Schritt in die Selbstständigkeit durch den Gründerzuschuss beim Arbeitsamt bewerben. Für Gründer, die noch an einer Universität studieren oder diese bereit abgeschlossen haben, gibt es die Möglichkeit des Exist Gründerstipendiums. Die Vorteile gegenüber Förderprogrammen der Banken sind, dass diese Art der Förderung nicht zurückgezahlt werden müssen. Um den richtigen Weg der Finanzierung eines Startups zu ermitteln, lohnt es sich in jedem Fall einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der einem die passenden Wege aufzeigt. Bsplw. Steuerberater oder Anwälte. Diese können beratend zur Seite stehen und aber auch bei der Erstellung des Businessplan oder bei der Realisierung der Kennzahlen-Ermittlung unterstützen. Falls auch Sie, unabhängig ob in Hamburg ansässig, ein neues Unternehmen gründen möchten oder auch bereits gegründet haben und nach sinnvollen Finanzierungsmöglichkeiten suchen, dann wenden Sie sich gerne an unsere kompetente Steuerkanzlei, um sich ausführlich zu diesem Thema beraten zu lassen. Wir freuen uns schon auf Sie. Ihre Steuerkanzlei Böttcher aus Hamburg

Änderungen zur Einkommensteuererklärung 2016

Was sich geändert hat

Steht Ihnen die Steuererklärung für 2016 noch bevor? Vielleicht haben Sie ja in den nächsten Wochen Lust, ein Stündchen am Wochenende oder nach Feierabend zu investieren, um diese lästige Pflichtaufgabe zu absolvieren. Bevor die Finanzämter ab Ende Mai in Steuerklärungen versinken und Sie gegebenenfalls monatelang auf Ihren Steuerbescheid warten dürfen. Denn oft lässt sich von Vater Staat ein hübsches Sümmchen zurückholen. Was sich in der Steuergesetzgebung im Vergleich zu 2015 geändert hat, haben wir für Sie in den folgenden Steuertipps zusammengefasst.

Freibeträge

Gute Nachrichten für Familien: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsfreibetrag sind gestiegen. Damit können Sie jetzt folgende Beträge in der Steuererklärung geltend machen:

  • Der Grundfreibetrag erhöhte sich von 8.472 Euro auf 8.652 Euro.
  • Um die kalte Progression auszugleichen, wurden zudem die Tarifeckwerte um 1,482 Prozent „nach rechts“ verschoben.
  • Der Kinderfreibetrag stieg für jedes Elternteil von 2.256 Euro auf 2.304 Euro.
  • Das Kindergeld wurde jeweils um 2 angehoben und liegt damit in 2016 für das erste und zweite Kind bei 190 Euro, beim dritten Kind bei 196 Euro und ab dem vierten Kind bei 221 Euro.
  • Der Kinderzuschlag für bedürftige Familien stieg ab dem 01.07.2016 von 140 Euro auf 160 Euro.
  • Der Unterhaltsfreibetrag wurde dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro angepasst.

Zudem wird der Lohnsteuerfreibetrag von den Finanzämtern nicht mehr nur für ein Jahr, sondern seit 01.01.2016 für zwei Jahre ausgestellt.

Altersvorsorgeaufwendungen

Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen stieg für 2016 auf 22.767 Euro, von denen 82 Prozent, also 18.669 Euro, steuermindernd in der Steuererklärung geltend gemacht werden dürfen.

Betriebliche Altersvorsorge

Die steuer- und sozialversicherungsfreie Beitragsbemessungsgrenze wurde von 72.600 Euro auf 74.400 Euro erhöht. Damit können jetzt 2.976 Euro statt bislang 2.904 Euro gefördert werden.

Rentenbesteuerung

Für Rentner, die in 2016 erstmals Rente bezogen haben, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 72 Prozent. Für alle anderen bleibt der zu versteuernde Teil in der Steuererklärung wie gehabt.

Neue Bestimmungen bzgl. der Steuer-Identifikationsnummer

Zur eindeutigen Zuordnung müssen ab der Einkommensteuererklärung 2016 in folgenden Fällen neben den sonstigen Daten des Begünstigten bzw. des Empfängers auch die Steuer-Identifikationsnummer vermerkt werden:

  • bei Unterhaltszahlungen (ID vom Unterhaltsempfänger)
  • bei Schenkungen und Erbschaften ( ID vom Begünstigten)
  • bei Kindergeldanträgen (ID des Kindes)

Kapitalertragssteuer

Mitte letzten Jahres wurde ein Gesetz für eine neue Investmentbesteuerung gegen Steuervermeidung und Missbrauch erlassen, um die sogenannte „aggressive“ Steuergestaltung in Form von Cum/Cum-Gestaltungen zu stoppen. Die Bundesregierung dazu: „Die Cum/Cum-Gestaltungen sind darauf angelegt, die Besteuerung der Dividenden durch ausländische Anleger mit Hilfe inländischer Investmentfonds oder Kreditinstitute zu umgehen.“ Die neue Regel gilt für Kapitalerträge ab 20.000 Euro – und rückwirkend zum 01.01.2016. Wenn Sie darüber hinausgehende Beratung bei Ihrer Steuererklärung 2016 wünschen, wenden Sie sich gern an uns. Wir freuen uns auf Sie. Ihre Steuerkanzlei Böttcher in Hamburg

Steuer: Anlage Kind

Was für die Steuer bei der Anlage Kind zu beachten ist

Wer in der glücklichen Lage ist, Kinder zu haben, hat bei seiner Steuererklärung Sorge zu tragen, sein Kind bzw. seine Kinder über die „Anlage Kind” steuerlich zu berücksichtigen. Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten oder Kindergeld sollten für die Steuer geltend gemacht werden, um die Abgabenlast zu senken. Hier haben wir einige Steuertipps, die Sie für die Anlage Kind befolgen sollten:

Keine Steuererklärung ohne Anlage Kind

Wer Kinder hat, muss die Anlage Kind ausfüllen, egal ob ihm dies auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint oder nicht. Letztendlich wird aber niemandem dadurch ein steuerlicher Nachteil entstehen, denn durch Kinder werden auch der Soli und die Kirchensteuer gemindert. Wichtig ist, dass für jedes Kind eine eigene Anlage Kind ausgefüllt werden muss und dass inzwischen auch die Steueridentifikationsnummer des Kindes benötigt wird. Sollte diese nicht bekannt sein, kann sie beim Finanzamt erfragt werden.

Kinderfreibetrag für Alleinerziehende

Leider ist die Situation für Alleinerziehende oft so, dass der Partner dem Unterhalt nicht nachkommt. Über die Steuer können Alleinerziehende diesen finanziellen Schaden zumindest ein wenig lindern: Die Kinderfreibeträge liegen für jedes Elternteil bei 2.304 Euro. Erhält der Alleinerziehende keinen Unterhalt, kann er den Teil des Partners zusätzlich auf sich übertragen lassen. Außerdem kann in der Steuerklärung ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro zusätzlich zum Kindergeld geltend gemacht werden, unter der Voraussetzung, dass keine andere volljährige Person – Ausnahme sind weitere Geschwister – im Haushalt lebt, etwa ein neuer Partner.

Kindergeld

Vielen Eltern ist grundsätzlich immer noch unbekannt, wann Kindergeld beantragt werden darf, so dass Familien häufig auf diese Leistung der Familienkasse unfreiwillig verzichten. Doch wird in der Steuerveranlagung festgestellt, dass ein Kind berücksichtigungsfähig ist, kann Kindergeld auch im Nachherein beantragt werden. In der Steuererklärung ist der Kindergeldanspruch immer in voller Höhe einzutragen, unabhängig davon, wieviel vom Kindergeld an wen ausgezahlt wird. Viele Eltern glauben, der Anspruch ihres Kindes auf Kindergeld verfalle mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Dem ist nicht so:

  • Kindergeld wird bis zum 21. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist, auch wenn es eine Berufsausbildung absolviert hat.
  • Volljährige Kinder erhalten Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie in Ausbildung, Studium oder einem freiwilligen Jahr sind.
  • Kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn das Kind Dienst bei der Bundeswehr leistet oder mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet.
  • Für ein behindertes Kind, das nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, wird das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt.

Schule und Berufsausbildung

Schulgeld ist absetzbar, wenn es für eine allgemeinbildende oder berufsausbildende Schule genutzt wird. Der Besuch der Schule muss zu einem Schul-oder Berufsabschluss führen. Ein Studiengang zum Bachelor auf einer Privatschule ist hingegen nicht steuerlich geltend zu machen, weil hier kein herkömmlicher Abschluss erworben wird, sondern lediglich ein akademischer Grad. Für ein volljähriges Kind, das eine Ausbildung absolviert und auswärts wohnt, gibt es einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro.

Kinderbetreuungskosten

Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren sind über Sonderausgaben abzusetzen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Unterricht sind davon ausgeschlossen.

Krankenversicherung

Die Beiträge zur Krankenversicherung von Kindern sind über die Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen.

Betreuungskosten für behinderte Kinder

Für behinderte Kinder sind zusätzlich zu Pflege- und Betreuungskosten alle Kosten absetzbar, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen, beispielsweise Fahrten zu Ärzten, Reha, Schule etc. Wenn Sie eine eingehende Beratung zum Thema wünschen, kontaktieren Sie uns gern. Wir freuen uns auf Sie. Ihre Steuerkanzlei Böttcher in Hamburg

Maßnahmen gegen Steuerbetrug an Ladenkassen

Um den massiven Steuerbetrug an Ladenkassen und die damit fehlenden Steuereinnahmen wirksamer zu bekämpfen, verabschiedete der Bundesrat Ende 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das ab 2020 endgültig in Kraft tritt. Die darin beschlossenen Maßnahmen gelten für alle Unternehmen und Einzelpersonen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Überall dort, wo viel mit Bargeld gezahlt wird, wie in kleineren Geschäften, Apotheken oder der Gastronomie, ist Manipulationen Tür und Tor geöffnet: Einnahmen wandern ohne Quittungen in die Ladenkasse, Buchungen werden storniert, Umsätze gelöscht und Kassenaufzeichnungen auf kreativste Art und Weise manipuliert. So entgehen dem Fiskus viele Milliarden Euro Steuereinnahmen. Dem will der Staat jetzt einen Riegel vorschieben.

Neue Kassensysteme sollen Steuerbetrug an Ladenkassen verhindern

Mit der Umstellung von elektronischen Registrierkassen verspricht das Gesetz ein fälschungssicheres System, das (nachträgliche) Daten-Manipulationen von außen verhindern soll. Konkret bedeutet dies, dass alle Aufzeichnungssysteme spätestens ab 2020 eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung benötigen. Diese wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert und zertifiziert – die Einzelheiten dazu werden noch ausgearbeitet. Welche technischen Anforderungen stellt die neue Sicherheitseinrichtung? Sie beinhaltet drei Komponenten, und zwar:

  • ein Sicherheitsmodul, das Manipulationen ausschließen soll
  • ein Speichermedium, das die Geschäftsvorgänge dokumentiert
  • und eine digitale Schnittstelle, die Kassenkontrollen für die Betriebsprüfer erleichtert

Belegausgabepflicht gegen Steuerbetrug an Ladenkassen

Die Ausgabe von Quittungen wird verpflichtend. Eine Ausnahme dieser Regel besteht bei Zumutbarkeitsgründen, wenn z.B. Unternehmen Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Kunden verkaufen. Auch Würstchenverkäufer auf Schützenfesten und Sportplätzen müssen weiterhin keine Quittungen ausstellen.

Was ist noch neu?

Eine allgemeine Registrierkassenpflicht wird es weiterhin nicht geben; die offene Ladenkasse ist also weiterhin möglich. Zu beachten ist allerdings:

  • Die Einzelaufzeichnungspflicht wird präzisiert: Jegliche Kasseneinnahmen und -ausgaben müssen vollständig und unveränderbar dokumentiert werden.
  • Es besteht Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme: Anschaffung und Abschaffung neuer Kassensysteme muss innerhalb eines Monats angezeigt werden.
  • Registrierkassen, die ab 25.11.2010 erworben wurden und noch nicht aufrüstbar mit den entsprechenden neuen Systemen sind, müssen erst zum 01.01.2023 umgerüstet sein.

Finanzämter weiten Kassenkontrollen aus

Die sogenannte „Kassen-Nachschau“, mit der Kassenaufzeichnungen und deren Übertrag in die Buchführung geprüft werden, erlaubt unangemeldete Kontrollen der Steuerbehörden. So soll Manipulationen Einhalt geboten bzw. zeitnah aufgeklärt werden. Bereits ab 2018 darf das Finanzamt die Kassen-Nachschau durchführen.

Bußgelder bei Steuerbetrug an Ladenkassen

Bis zu 25.000 Euro Geldbuße kann zukünftig bei Steuerbetrug an Ladenkassen erhoben werden – unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist. Gründe sind Zuwiderhandlungen wie nicht eingesetzte Software bzw. nicht legitimierte Kassensysteme und fehlender oder unzureichender Schutz der Daten. Wer Manipulationssoftware nutzt oder diese verkauft, macht sich natürlich ebenfalls strafbar. Wenn Sie mehr Informationen zum Thema Steuerbetrug an Ladenkassen wünschen, kontaktieren Sie uns gern. Wir freuen uns auf Sie. Ihre Steuerkanzlei Böttcher in Hamburg