Eine Betriebsprüfung im Restaurant, in der Bar oder im Café kann für Gastronomen eine große Herausforderung darstellen. Steuerprüfer legen besonderes Augenmerk auf Bargeschäfte, Kassenbuchführung und die ordnungsgemäße Dokumentation aller Einnahmen. Wer sich frühzeitig auf eine Betriebsprüfung in der Gastronomie vorbereitet, kann unnötige Steuernachzahlungen vermeiden.
Ob Betriebsprüfung im Restaurant, Überprüfung der Kassenführung in der Bar oder steuerliche Kontrolle im Café – wir unterstützen Sie bei allen Schritten der Prüfung. Von der Vorbereitung relevanter Unterlagen bis zur professionellen Begleitung während der Betriebsprüfung sorgen wir dafür, dass Sie rechtssicher aufgestellt sind. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in der Gastronomiebranche und minimieren Sie Ihr Prüfungsrisiko.
Der Grund für die Prüfung durch das Finanzamt ist im Falle von kleinen und mittelständischen Gastronomie-Unternehmen entweder zufällig oder eine Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzbeamten. Bei gastronomischen Großunternehmen mit bestimmten Umsätzen und Gewinnen liegen konkrete Regelungen vor. Es gibt steuerliche Grundlagen, die Sie beachten sollten, um nicht die unnötige Aufmerksamkeit des Finanzamtes auf sich zu ziehen. Grundsätzlich kann der Fiskus zwar die Frequenz und die Intensität der Betriebsprüfung in ihrer Gastronomie-Unternehmung frei wählen, jedoch gibt es auch hier gesetzliche Grenzen, die einzuhalten sind.
Im Falle einer Betriebsprüfung in Ihrer Gastronomie stehen wir Ihnen mit folgenden Leistungen zur Seite:
Einige Anzeichen für Unregelmäßigkeiten im Gastronomie-Gewerbe aus der Sicht des Finanzamtes haben wir hier aufgeführt:
Sowohl im Falle der nicht akuten Gefahr einer Betriebsprüfung, als auch im Falle einer direkt anstehenden Prüfung ist es aus strategischen Erwägungen ratsam, sofort Experten einzuschalten.
Wir haben langjährige Erfahrungen mit unterschiedlichen Mandanten aus der Gastronomie – zu unseren Kunden gehören Unternehmen aus folgenden Kategorien:
Insbesondere Gastronomiebetriebe gelten bei der Finanzbehörde als „Hochrisikobranchen“ hinsichtlich steuerlicher Vergehen und unterliegen daher einer besonders intensiven und höher frequentierten Betrachtung.
Gerade wenn Grundsätze im operativen Tagesgeschäft Ihrer Gastronomie nicht eingehalten werden, laufen Sie Gefahr eine detaillierte Betrachtung zu „provozieren“ bzw. Aufmerksamkeit bei den Steuerbehörden zu wecken. Wir beraten Sie daher auch präventiv – damit Betriebsprüfungen aktiv vermieden werden können.
Ihre Steuerkanzlei Böttcher
Die Betriebsprüfung in der Gastronomie, Bar oder im Restaurant bringt besondere Herausforderungen mit sich. Die Finanzbehörden prüfen verstärkt auf typische Risikobereiche wie:
Um eine Betriebsprüfung in Restaurant, Bar oder Café erfolgreich zu bestehen, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Buchhaltung prüfungssicher aufzustellen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und während der Prüfung souverän zu agieren. Lassen Sie sich professionell beraten, um Ihr Unternehmen bestmöglich abzusichern.