STEUERBERATUNG KANZLEI BÖTTCHER

Betreuung von Betriebsprüfungen für die Gastronomie und Restaurants

Eine Betriebsprüfung im Restaurant, in der Bar oder im Café kann für Gastronomen eine große Herausforderung darstellen. Steuerprüfer legen besonderes Augenmerk auf Bargeschäfte, Kassenbuchführung und die ordnungsgemäße Dokumentation aller Einnahmen. Wer sich frühzeitig auf eine Betriebsprüfung in der Gastronomie vorbereitet, kann unnötige Steuernachzahlungen vermeiden.

Ob Betriebsprüfung im Restaurant, Überprüfung der Kassenführung in der Bar oder steuerliche Kontrolle im Café – wir unterstützen Sie bei allen Schritten der Prüfung. Von der Vorbereitung relevanter Unterlagen bis zur professionellen Begleitung während der Betriebsprüfung sorgen wir dafür, dass Sie rechtssicher aufgestellt sind. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in der Gastronomiebranche und minimieren Sie Ihr Prüfungsrisiko.

 

Der Grund für die Prüfung durch das Finanzamt ist im Falle von kleinen und mittelständischen Gastronomie-Unternehmen entweder zufällig oder eine Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzbeamten. Bei gastronomischen Großunternehmen mit bestimmten Umsätzen und Gewinnen liegen konkrete Regelungen vor. Es gibt steuerliche Grundlagen, die Sie beachten sollten, um nicht die unnötige Aufmerksamkeit des Finanzamtes auf sich zu ziehen. Grundsätzlich kann der Fiskus zwar die Frequenz und die Intensität der Betriebsprüfung in ihrer Gastronomie-Unternehmung frei wählen, jedoch gibt es auch hier gesetzliche Grenzen, die einzuhalten sind.

Unsere Leistungen für eine reibungslose Betriebsprüfung im Gastronomie-Umfeld

Im Falle einer Betriebsprüfung in Ihrer Gastronomie stehen wir Ihnen mit folgenden Leistungen zur Seite:

 

  • Steuerliche Beratung hinsichtlich Feststellungen und Beanstandungen des Finanzamtes
  • Beanstandungsschwerpunkt oftmals: mangelbehaftete Kassenbuchführung; hierzu können aufgrund unserer langjährigen Expertise vielfach
  • Feststellungen entkräften und Abhilfeleisten.
  • Fundierte steuerrechtliche Begutachtung etwaiger Volumina bei Hinzuschätzungen und Sicherheitszuschlägen.
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit dem Fiskus
  • Rechtliche Vertretung bei gesetzlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzbehörde im Falle eines Konflikts
Jetzt Telefontermin vereinbaren!

“Legen Sie mit unserer Hilfe Ihre
Geschäftsbücher im Falle der Betriebsprüfung guten Gewissens offen.”

“Legen Sie mit unserer Hilfe Ihre
Geschäftsbücher im Falle der Betriebsprüfung guten Gewissens offen.”

Betriebsprüfung in der Gastronomie: Restaurant, Bar & Café optimal vorbereiten

Sie möchten einer Betriebsprüfung zuvorkommen? Wir beraten Sie gerne und analysieren Ihre Geschäftsvorgänge auf Unregelmäßigkeiten

Einige Anzeichen für Unregelmäßigkeiten im Gastronomie-Gewerbe aus der Sicht des Finanzamtes haben wir hier aufgeführt:

 

  • Hohe Kassen- bzw. Bargeldbestände in Ihrer Lokalität
  • Abweichungen von den Richtsätzen
  • Kassenbuchmängel wie z.B. keine ordnungsgemässe Registrier- oder EDV-Kasse oder das Fehlen von Kassenberichten bei offenen Ladenkassen
  • Geringe Personalkosten im Verhältnis zur Größe Ihrer Gastronomie oder viele Beschäftigte auf Geringverdienerniveau
  • Kontrollmitteilungen von Lieferanten (Belege von Wareneinkäufen im Handel, Getränkelieferungen)
  • Kontrollmitteilungen von Kunden (Überprüfung von Bewirtungsbelegen, Rechnungen Firmen-Events)
  • Evtl. Denunziationen (von Wettbewerbern, ehemaligen Geschäftspartnern, …)

 

Sowohl im Falle der nicht akuten Gefahr einer Betriebsprüfung, als auch im Falle einer direkt anstehenden Prüfung ist es aus strategischen Erwägungen ratsam, sofort Experten einzuschalten.

Wir haben langjährige Erfahrungen mit unterschiedlichen Mandanten aus der Gastronomie – zu unseren Kunden gehören Unternehmen aus folgenden Kategorien:

  • Systemgastronomie
  • Erlebnisgastronomie
  • Imbissgastronomie
  • Speisegaststätten
  • Nachtgewerbe

Insbesondere Gastronomiebetriebe gelten bei der Finanzbehörde als „Hochrisikobranchen“ hinsichtlich steuerlicher Vergehen und unterliegen daher einer besonders intensiven und höher frequentierten Betrachtung.

 

Gerade wenn Grundsätze im operativen Tagesgeschäft Ihrer Gastronomie nicht eingehalten werden, laufen Sie Gefahr eine detaillierte Betrachtung zu „provozieren“ bzw. Aufmerksamkeit bei den Steuerbehörden zu wecken. Wir beraten Sie daher auch präventiv – damit Betriebsprüfungen aktiv vermieden werden können.

 

Ihre Steuerkanzlei Böttcher

Typische Prüfungsrisiken in der Gastronomie und wie Sie sich absichern

Die Betriebsprüfung in der Gastronomie, Bar oder im Restaurant bringt besondere Herausforderungen mit sich. Die Finanzbehörden prüfen verstärkt auf typische Risikobereiche wie:

  • Kassenführung & Bargeldverkehr: Unstimmigkeiten oder fehlende Aufzeichnungen in der Kasse können zu hohen Nachzahlungen führen.
  • Umsatzsteuer & Vorsteuerabzug: Fehlerhafte Buchungen oder falsch ausgewiesene Steuersätze stehen oft im Fokus der Prüfer.
  • Personalabrechnungen & Scheinselbstständigkeit: Eine fehlerhafte Abrechnung von Löhnen und Trinkgeldern kann erhebliche finanzielle Folgen haben.
  • Wareneinsatz & Kalkulation: Unstimmigkeiten zwischen Wareneinsatz und Umsatz führen schnell zu Verdachtsmomenten.

Um eine Betriebsprüfung in Restaurant, Bar oder Café erfolgreich zu bestehen, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Buchhaltung prüfungssicher aufzustellen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und während der Prüfung souverän zu agieren. Lassen Sie sich professionell beraten, um Ihr Unternehmen bestmöglich abzusichern.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns noch heute

zu einem kostenlosen Erstgespräch!