Loslegen mit der eigenen Arztpraxis? Wir haben die besten Tipps für Sie.
Kaum ein Land verfügt über eine bessere Gesundheitsversorgung als Deutschland. Zum einen wird sie von den angestellten Medizinern im Krankenhaus gewährleistet, zum anderen aber auch von den rund 154.000 niedergelassenen Ärzten, die ihre eigenen Praxen betreiben. Wer eine eigene Praxis gründen möchte, muss einige Entscheidungen treffen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Praxisgründung nicht ohne Hürden
Wer eine Praxis ausschließlich für Privatpatienten und Selbstzahler führen will, benötigt nur die Approbation und muss die Praxiseröffnung dann lediglich noch der Ärztekammer mitteilen: Schon kann es losgehen.
Um auch gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen, wird eine Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen benötigt. Neben der Approbation ist für die Zulassung als Vertragsarzt auch die Facharztweiterbildung erforderlich. Zu beachten ist auch die gesetzliche Bedarfsplanung. In so genannten nicht gesperrten Gebieten ist Neugründung kein Problem. In überversorgten und damit gesperrten Gebieten sind Neugründungen grundsätzlich nicht möglich, aber bestehende Praxen dürfen von Vertragsärzten, die ihre Praxis und damit ihre Zulassung z. B. aus Altersgründen verkaufen wollen, übernommen werden.
Einschub: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bietet unter www.lass-dich-nieder.de umfassende Informationen zum Thema Niederlassung von Ärzten.
Hoher Finanzbedarf – Banken verlangen Business Plan
Auch die Gründung einer Arztpraxis entspricht in einigen Bereichen der Gründung eines Wirtschafts-unternehmens – zunächst muss für die finanziellen Mittel gesorgt werden, denn die Räumlichkeiten und die Einrichtung, inklusive aller medizinischen Geräte, verursachen hohe Anschaffungskosten. Zudem müssen auch die zu erwartenden laufenden Kosten gedeckt werden, so lange noch kein fester Patientenstamm besteht. Diese Kosten werden in der Regel über einen Kredit gedeckt, für den die Banken einen Business Plan voraussetzen.
Die richtige Praxis-Rechtsform wählen
In der Regel betreiben deutsche Ärzte ihre Praxis zumeist noch als Freiberufler (bei Einzelpraxen) oder in Form einer GbR (bei Gemeinschaftspraxen). Hier kann es sich jedoch lohnen, den Praxisbetrieb auf eine Kapitalgesellschaft – beispielsweise eine GmbH – zu übertragen. Dies bringt gleich mehrere Steuervorteile mit sich:
Ärzte können das Gesellschaftsvermögen noch zu Lebzeiten als Schenkung weitergeben. Auf diese Weise würde später übrigens auch die Erbschaftssteuer entfallen. Halten sie bei der Schenkung den Freibetrag ein, wird nicht einmal die Schenkungssteuer fällig.
Befinden sich in der Kapitalgesellschaft mehrere Gesellschafter, können die Einnahmen dem Gesellschafter mit dem geringsten Grenzsteuersatz zugeordnet werden. Dies macht insbesondere bei Familiengesellschaften Sinn.
Bilanzierung statt Einnahmenüberschussrechnung
Die meisten niedergelassenen Ärzte erstellen eine einfache Einnahmenüberschuss-rechnung zur Gewinnermittlung. Doch auch die Umstellung auf die etwas aufwendigere Bilanzierung kann sich lohnen.
Allgemein bietet die Bilanzierung mehr Bewertungswahlrechte des Vermögens. Dies führt dazu, dass nicht nur Zahlungsströme, sondern auch Vermögenswerte bewertet werden. Ärzte können somit betriebliche Rückstellungen bilden. Hierzu gehört zum Beispiel auch die betriebliche Altersvorsorge. Die Rückstellungen lassen sich steuerlich anrechnen. Ebenfalls anrechenbar sind Investitionen – und das bereits drei Jahre im Voraus.
Alternativen für die Altersvorsorge
Die Altersvorsorge erfolgt im Regelfall über das ärztliche Versorgungswerk. Die Beiträge werden allerdings vom bereits versteuerten Nettoeinkommen des Arztes bezahlt. Zudem ist die Beitragshöhe gedeckelt, was die zu erwartende Rente auf höchstens 2.000 bis 2.500 Euro begrenzt – brutto.
Anders als bei den Beiträgen an das Versorgungswerk können Ärzte bereits vom unversteuerten Vermögen der Praxisgesellschaft profitieren, indem sie eine betriebliche Altersvorsorge auch für sich selbst einrichten. Die dazugehörigen Beiträge sind allesamt Kosten der Praxisgesellschaft. Auf diese Weise können sie die Steuerlast der Gesellschaft senken. Nebenbei entsteht dem Arzt sogar eine Geldanlage, da die betriebliche Altersvorsorge eine Rendite erwirtschaftet. Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der variablen Beitragshöhe. Diese gewährleistet, dass auch das Niveau der Rente keine Höchstgrenze kennt.
Gewerbesteuerpflicht sollte vermieden werden
Grundsätzlich unterliegt die freiberufliche ärztliche Tätigkeit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Bereits bei der Praxiskonstruktion sollte darauf geachtet werden, dass nicht ungewollt eine solche hervorgerufen wird. Diese Gefahr besteht z. B. bei der Anstellung von weiteren Ärzten oder dem Verkauf von Medizinprodukten. Eine steuerrechtliche Beratung im Vorfeld ist also ratsam und kann viel Geld sparen.
Investieren, um Steuern zu sparen?
Wer glaubt, mit möglichst vielen Ausgaben für die Praxis die Steuerlast senken zu können und damit Steuern zu sparen, kann irren. Die Steuerlast zu gestalten heißt für viele Ärzte, gezielt Einfluss auf Einnahmen und Ausgaben zu nehmen. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte werden viele Mediziner besonders aktiv. Durch das Zufluss-/Abfluss-Prinzip ist dies für Ärzte, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, möglich. Denn Einnahmen und Ausgaben werden auf diese Weise in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie entstanden sind. Bei den Ausgaben ergeben sich durch die Abfluss-Regel Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken – etwa dadurch, dass größere Investitionen vorgezogen oder Ausgaben ins nächste Jahr verschoben werden.
Die Faustregel besagt jedoch: Um einen Euro Steuern zu sparen, müssen mindestens drei Euro ausgeben werden. Daher gilt grundsätzlich: Nur aus Steuerspargründen sollte nie investiert werden, sondern nur aus unternehmerischen Gründen und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten.
Die Top-Tipps auf einen Blick
Damit Sie im Gründungs-Dschungel nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Tipps und Tricks zusammengefasst:
Die Ausrichtung: Möchten Sie privat oder gesetzlich versicherte Patienten behandeln? Prüfen Sie die nötigen fachlichen Voraussetzungen und eventuelle Sperrgebiete auf Grund von Überversorgung.
Die Finanzierung: Sie benötigen einen Kredit? Erstellen Sie einen detaillierten und gut kalkulierten Business Plan.
Die Rechtsform: Prüfen Sie, ob eine Kapitalgesellschaft sinnvoll für Sie ist – unter bestimmten Voraussetzungen ergeben sich daraus Steuervorteile.
Die Buchführung: Prüfen Sie, ob sich der Aufwand einer Bilanzierung im Vergleich zur Einnahmenüberschussrechnung lohnen könnte.
Die Altersvorsorge: Neben der eher geringen Rente durch das Versorgungswerk ist eine betriebliche Altersvorsorge möglich – nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Rente aus dem Bruttoeinkommen aufzustocken!
Die Gewerbesteuerpflicht: Vermeiden Sie, dass Ihre Praxis gewerbesteuerpflichtig wird und prüfen Sie z. B. die Anstellung von weiteren Ärzten genau!
Die Investitionen: Tätigen Sie Investitionen nur, wenn sie wirklich benötigt werden und nicht nur, um die Steuerlast zu senken.
Es gibt also viele Möglichkeiten, sowohl bei der Neugründung einer Arztpraxis, als auch für eine bereits etablierte Praxis Steuern zu sparen. Da dazu allerdings oftmals Zeit und das steuerliche Know-How fehlen, beraten wir Sie gerne!