Wahl der richtigen Unternehmensform in der Gastronomie
Wer Sie sich mit einer Kneipe, einem Café oder auch einem Restaurant selbstständig machen möchte, muss bekanntlich bereits im Vorfeld eine ganze Reihe von Punkten beachten. Unzählige Fragen gilt es da zu klären. Etwa die nach der Rechts- bzw. Unternehmensform des Betriebs. Dummerweise lässt sich diese sehr bedeutende Frage nicht pauschal beantworten. Welche die richtige Unternehmensform in der Gastronomie ist, hängt stark vom Einzelfall und Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Wir versuchen hier mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Die richtige Unternehmensform in der Gastronomie finden
Grundsätzlich lassen sich in Bezug auf die Rechts- bzw. Unternehmensform in Deutschland zwei Kategorien unterscheiden – Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Am Anfang steht also die Frage, ob Sie Ihr Unternehmen als Personen- oder als Kapitalgesellschaft betreiben wollen. Erstere kann relativ einfach und ohne viel Aufwand gegründet werden, bringt aber den Nachteil mit sich, dass Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Ihr Unternehmen haften müssen. Letztere ist hingegen deutlich komplexer und teurer in der Gründung, dafür beschränkt sich die Haftung aber in der Regel auch nur auf das eingelegte Stammkapital. Beispiele für Personengesellschaften wären etwa das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Die mit großem Abstand häufigste Kapitalgesellschaft in der Gastronomie wiederum ist zweifellos die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Welche ist die richtige Unternehmensform in der Gastronomie für Sie?
Wie bereits erwähnt, hängt die Antwort auf diese Frage von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Am einfachsten ist sicherlich die Gründung eines Einzelunternehmens, für das es zumeist nur die Anmeldung bei der zuständigen Kommune bedarf. Diese Rechtsform kommt allerdings nicht mehr für Sie in Frage, wenn Sie Ihren Betrieb zusammen mit einem gleichberechtigten Partner betreiben wollen. Sie müssen dann etwa auf die GbR ausweichen. Bei der GmbH spielen Fragen nach einem Partner oder dem jährlichen Umsatz zunächst nur eine untergeordnete Rolle. Sie brauchen dafür aber das nötige Stammkapital und auf jeden Fall fachkundige Hilfe bei der Gründung. Zudem muss mindestens ein Geschäftsführer ernannt werden. Außerdem gilt es eine ganze Palette von Vorschriften bei der Führung des Unternehmens – ein Stichwort wäre hier zum Beispiel die Bilanzierung – zu beachten.
Lassen Sie sich beraten, um die richtige Unternehmensform in der Gastronomie zu finden
Sie sehen, um die richtige Unternehmensform in der Gastronomie zu finden, müssen einige ganz zentrale Punkte beachtet werden. Es empfiehlt sich deshalb schon im Vorfeld den Kontakt zu einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt zu suchen, der Sie mit Blick auf Ihre ganz konkrete Situation berät und Ihnen auf dieser Grundlage die für Sie passende Unternehmensform aufzeigt. Die Kanzlei des Steuerberaters Böttcher aus Hamburg hat sich auf die Gastronomie spezialisiert und steht Ihnen jeder Zeit für Fragen zur Verfügung. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort. Wir freuen uns auf Sie!