Die besten Steuertipps für Arbeitnehmer
Für viele Menschen ist es eine lästige Pflicht: die Steuererklärung. Doch mit den folgenden Steuertipps können Sie sich viel Geld zurückholen. Der Beitrag gibt nützliche Informationen, die Sie bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten.
Einer der wichtigsten Steuertipps: Optimale Steuerklasse und Freibetrag
Insbesondere Ehepaare können mit der richtigen Wahl der Steuerklassen ihre Lohnsteuer drücken. Zudem werden damit oftmals auch Leistungen wie Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld erhöht. Für Alleinerziehende bietet sich die Steuerklasse II an, da ihr spezieller Entlastungsbetrag dort eingearbeitet ist. Mit einem Freibetrag senken viele Arbeitnehmer ebenso ihre Lohsteuer. Dieser ist vom Finanzamt beispielsweise erhältlich, wenn die Werbungskosten jährlich höher als 1600 Euro sind.
Weitere Steuertipps: Werbungskosten und Arbeitszimmer
Der Fiskus berücksichtigt pauschal Werbungskosten in der Höhe von 1000 Euro. Wenn Sie tatsächlich mehr ausgegeben haben, müssen sie dies belegen. Oftmals gibt es Streitigkeiten um das Heim-Arbeitszimmer, an das sich das Finanzamt lediglich in Ausnahmefällen beteiligt. Sie dürfen die vollen Kosten nur dann absetzen, wenn das heimische Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Das heißt, dass Sie ausschließlich zu Hause arbeiten. Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen sonstigen Arbeitsplatz zur Verfügung, dürfen Sie maximal 1250 Euro an Kosten für das Arbeitszimmer in die Steuererklärung eintragen.
Sinnvoll einkaufen für die Arbeit
Bei den Steuertipps sollten Sie berücksichtigen, dass es für Aufwendungen, welche für den Job entstehen, es erst dann Geld zurückgibt, wenn der Betrag von 1000 Euro überschritten wurde. Anerkannt werden zum Beispiel der Weg zur Arbeitsstätte (je Arbeitstag und Kilometer einfache Entfernung 30 Cent), Ausgaben für Schulungen, Fortbildungen, Fachliteratur, Büromöbel etc. Wenn Sie unter der genannten Grenze liegen, sollten Sie sich überlegen, ob Sie in diesem Jahr ohnehin geplante Anschaffungen noch tätigen können.
Fortbildungen absetzen
Bei vielen Unternehmen haben Fortbildungen einen hohen Stellenwert. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der Weiterbildung, sondern ebenso in den steuerlichen Vorteilen. Was viele Arbeitnehmer bei den Steuertipps vergessen, das Finanzamt akzeptiert alle Seminar-, Lehrgangs- oder Weiterbildungskosten, welche der Arbeitnehmer selber bezahlt. Diese können in der Kategorie Werbungskosten angegeben werden. Zu den Kosten, die in der Steuererklärung Berücksichtigung finden, zählen neben dem Lehrgang ebenso die Fahrtkosten zu Lerntreffen, wenn das Gelernte beispielsweise mit Lehrgangsteilnehmern wiederholt oder vertieft wird. Hierfür dürfen Sie, wenn Sie einen Pkw nutzen, pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt 30 Cent als Werbungskosten geltend machen.
Fazit – Wer clever ist spart bares Geld!
Dies war eine Auswahl an Steuertipps, wie Sie am Ende des Jahres vom Finanzamt mehr Geld zurückholen können. Diese Möglichkeiten sollten genutzt werden. Sollten Sie noch Rückfragen haben, dann können Sie uns sehr gern kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Jetzt einen kostenlosen Erst-Termin ausmachen!