Arbeit mit Freelancern: Die Gefahr der Scheinselbstständigkeit
Das Profil des Freiberuflers ist sowohl für Unternehmen als auch für Selbstständige ein nicht nur steuerlich interessantes Arbeitsmodell. Ein Freiberufler ist sein eigener Chef und kann sich seine Arbeit in der Regel frei einteilen. Viele Freiberufler schätzen die so gewonnene Freiheit und Flexibilität im Arbeitsleben. Auch für Unternehmen stellt die Arbeit mit Freiberuflern einige Vorteile dar: Die Fixkostenbelastung, die ein Angestellter verursacht, kann durch die variable Beauftragung von Freiberuflern vermieden werden. Zudem lässt sich je nach fachlichem Bedarf der entsprechende Experte beauftragen – die Qualität im Projekt kann steigen und es bestehen sowohl für Unternehmen keine Abhängigkeit einer verbindlichen Folgebeschäftigung. Insbesondere in Hamburg, wo viele Agenturen und kreative Branchen ansässig sind, werden viele klassische Freelancer-Tätigkeiten angeboten. Der Bedarf und das Angebot auf dem Arbeitsmarkt ist groß. Jedoch gibt es sowohl auf Seite des Unternehmens als auch auf Seiten des beauftragten Freelancers einige entscheidende Rahmenbedingungen zu beachten: Das Thema der Scheinselbstständigkeit sollte von Auftraggebern und Freelancern nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn die Fehleinschätzung des arbeitsrechtlichen Status kann vor allem für die Auftraggeber zu teuren Nachzahlungen führen. Doch auch als Selbstständige oder Freiberufler tätige Personen sollten sich vor den Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit hüten.
Was bedeutet eigentlich Scheinselbstständigkeit?
Das deutsche Rechtssystem basiert auf dem Gedanken der Vertragsfreiheit, das bedeutet, Auftraggebern und Auftragnehmern steht es grundsätzlich frei zu entscheiden, ob sie einen Arbeitsvertrag abschließen oder eine Zusammenarbeit als freie Mitarbeit betiteln. Doch Papier ist geduldig und unabhängig davon wie das arbeitsrechtliche Verhältnis auf dem Papier ausgestaltet ist, es kommt immer auf die tatsächliche Zusammenarbeit an. Stellt sich also im Nachhinein heraus, dass eine unter dem Gesichtspunkt der freien Mitarbeit abgeleistete Tätigkeit in Wirklichkeit einem Arbeitgeber – Arbeitnehmer Verhältnis entspricht, dann spricht man von einer Scheinselbstständigkeit.
Welche Folgen können sich aus einer Scheinselbstständigkeit ergeben?
Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen den Sozialversicherungsbetrag seit Beginn der Tätigkeit des vermeintlich freien Mitarbeiters nachzahlen. Hinzu kommt noch, dass der Arbeitgeber sich mit etwaigen Lohnfortzahlungen und anderen betrieblichen Ansprüchen seines neuen Mitarbeiters konfrontiert sieht. Hat der Auftragnehmer zudem keine Steuern abgeführt, muss der Arbeitgeber auch hierfür aufkommen. Auch für den Scheinselbstständigen können sich finanzielle Konsequenzen ergeben. So müssen eventuelle Krankenversicherungsbeträge nachträglich abgeführt und Umsatzsteuer Voranmeldungen abgeändert werden.
Welche Indizien können für eine Scheinselbstständigkeit sprechen?
Hinweise darauf, dass eine scheinbar als Selbstständiger tätige Person in Wirklichkeit als Arbeitnehmer einzustufen ist können folgende Punkte sein: Der Freelancer,…
- arbeitet hauptsächlich für einen bestimmten Kunden,
- erwirtschaftet 5/6 des Umsatzes nur durch diesen einen Kunden ,
- besitzt keine eigenen Maschinen oder Büroräume,
- schaltet keine eigene Werbung und verfügt über keinen Internetaufritt,
- nimmt Weisungen von seinem Auftraggeber entgegen,
- ist in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert.
- u. a.
Wie sollte man als Auftraggeber bei einem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit reagieren?
Grundsätzlich hat man in diesem Fall zwei Optionen. Entweder man gliedert den Freelancer durch einen eigenen Arbeitsvertrag in den Betrieb ein oder man schafft eine gewisse Distanz zu ihm. Diese sollte sich vor allem in einer getrennten betrieblichen Organisation niederschlagen. Bei großen Zweifeln kann auch eine förmliche Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung beantragt werden.
Fazit
Eine Scheinselbstständigkeit ist eine ernstzunehmende finanzielle Gefahr für Auftraggeber, die sich häufig Freelancern bedienen – insbesondere Finanzämter in Städten wie Hamburg, in den viele Freiberufler tätig sind, analysieren zunehmend “verdächtige” freiberufliche Arbeitsverhältnisse. Trifft diese Beschreibung auf Sie zu, sollten Sie sich unbedingt durch einen juristisch oder steuerrechtlich geschulten Fachmann beraten lassen. Dieser kann Ihnen helfen, die bestehende Zusammenarbeit zu analysieren und Ihnen Lösungsoptionen aufzuzeigen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidung des für Sie optimale vertragliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und zeigen Ihnen mögliche Gefahren sowie Besonderheiten frühzeitig auf. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch! Ihre Steuerkanzlei Böttcher